Premium-Standard. - Starrer Kasten Qualitätsstandard 1.0 Version

2026/08/05
Neuester Unternehmensblog über Premium-Standard. - Starrer Kasten Qualitätsstandard 1.0 Version
1. Qualitätsstandards
1.1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument gilt für die Qualitätsprüfung von Verpackungsmaterialien für verschiedene starre Schachteln (einschließlich Blumenkästen und Mittelkästen).

1.2 Terminologie und Definitionen

A-Seite:Die Oberfläche, die während des normalen Gebrauchs direkt sichtbar ist.

B-Seite:Die Oberfläche, die während des normalen Gebrauchs durch Neigen des Blickwinkels um 45 bis 90 Grad sichtbar gemacht werden muss.

C-Seite:Die Oberfläche, die während des normalen Gebrauchs nicht sichtbar ist.

1.3 Qualitätsmängelstufen

Kritischer Mangel:Verstößt gegen geltende Gesetze und Vorschriften oder birgt ein Gesundheitsrisiko für den Menschen während der Produktion, des Transports, des Verkaufs oder der Verwendung.

Hauptmangel:Bezieht sich auf strukturelle Qualität, die die funktionale Sicherheit beeinträchtigt, den Produktverkauf direkt beeinflusst oder dazu führt, dass das verkaufte Produkt nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt, und Unannehmlichkeiten für Verbraucher während der Nutzung verursacht.

Kleiner Mangel:Bezieht sich auf die Erscheinungsqualität, beeinträchtigt jedoch nicht wesentlich die Produktstruktur oder das funktionale Erlebnis und verursacht Unannehmlichkeiten für Verbraucher während der Nutzung.

2. Anforderungen an die Erscheinungsqualität
2.1 Grundlegende Anforderungen an die Erscheinungsqualität

Keine Tintenflecken, weiße Flecken, schwarze Flecken, loser Staub oder Schmutz sind zulässig:

  1. S≤0,02 mm² werden nicht als Mängel betrachtet.
  2. 20x20mm Fläche, maximal ein Erscheinungsmangel ist akzeptabel.
  3. B-Oberfläche: Bis zu 2 Erscheinungsmängel sind zulässig.
  4. A-Oberfläche: Flecken mit unterschiedlicher Farbe mit einer Fläche von S≤0,3 mm² und N≤2 Flecken sind zulässig. Flecken mit gleicher Farbe mit einer Fläche von S≤0,7 mm² und N≤2 Flecken sind zulässig.
  5. B-Oberfläche: Flecken mit unterschiedlicher Farbe mit einer Fläche von S≤0,7 mm² und N≤2 Flecken sind zulässig. Flecken mit gleicher Farbe mit einer Fläche von S≤1,0 mm² und N≤2 Flecken sind zulässig.
  6. C-Oberfläche: Bis zu 5 Erscheinungsmängel sind zulässig, mit Farbflecken von S≤3 mm² und N≤1 Fleck.

Kratzer und Schrammen:

A- und B-Oberflächen sind maximal 2 Erscheinungsmängel erlaubt.

  1. A-Oberfläche: Streifen mit unterschiedlicher Farbe sind nicht zulässig. Flecken mit gleicher Farbe L ≤20mm, W ≤0,05mm, N≤1.
  2. B-Oberfläche: Streifen mit unterschiedlicher Farbe sind nicht zulässig. Flecken mit gleicher Farbe L ≤30mm, W ≤0,1mm, N≤2.
  3. Schrammen und Kratzer auf C-Oberflächen sind akzeptabel und gelten nicht als Erscheinungsmängel.

Blumenaufkleber, Klebebandaufkleber, eingedrücktes Klebeband:

Innerhalb des 20x20mm Bereichs ist maximal ein Erscheinungsmangel zulässig.

A-Oberfläche: S ≤ 0,7 mm2, N≤ 2.

B-Oberfläche: S ≤ 1,0 mm2, N≤ 2.

Nadelposition:

Links/Rechts ≤ 0,5mm, Oben/Unten ≤ 0,5mm, Vorne/Hinten ≤ 1mm.

Wasser trocken, Wasser groß:

A - Hauptbereiche: Nicht zulässig.

B - Sekundärbereiche: 1 Fleck zulässig, wenn S < 2,0 mm2.

Kratzer:

Kratzer mit einem Durchmesser < 10mm gelten als ein Erscheinungsmangel, mit N ≤ 2; Freiliegende Grundfarbe ist nicht zulässig.

Schwarze Schlieren:

Wasserschlieren: Sie sind nicht offensichtlich und akzeptabel, wenn sie aus 30 cm Entfernung betrachtet werden.

Doppelbild, Geisterbild:

A - Hauptbereiche: Nicht zulässig.

B - Sekundärbereiche: Sie sind nicht offensichtlich und akzeptabel, wenn sie aus 30 cm Entfernung betrachtet werden.

Wasser-/Ölflecken:

Die Luminanzerforderung liegt über 60°, und die Anwendung muss gleichmäßig sein.

Fehlende Druckpunkte:

Es sollten keine offensichtlich andersfarbigen Punkte auf der Oberfläche der Verpackungsschachteln vorhanden sein.

  1. Auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel und dem Lampenkörpermuster sollten keine offensichtlich andersfarbigen Punkte vorhanden sein.
  2. Wenn fehlende Druckpunkte auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel aus 30 cm Entfernung nicht visuell offensichtlich sind, ist dies akzeptabel; wenn sie aus 30 cm Entfernung visuell offensichtlich sind, sind sie nicht akzeptabel.
  3. Wenn fehlende Druckpunkte auf dem Lampenkörpermuster aus 30 cm Entfernung nicht visuell offensichtlich sind und die Gesamtfarbe nicht wesentlich beeinträchtigen, sind sie akzeptabel; wenn sie die Gesamtfarbe beeinträchtigen, sind sie nicht akzeptabel.
  4. Wenn fehlende Druckpunkte an den Ecken der Verpackungsschachtel vorhanden sind und den Gesamteffekt nicht wesentlich beeinträchtigen, sind sie akzeptabel.

Freiliegende Vertiefungen:

Es sollten keine offensichtlich freiliegenden Vertiefungen auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel vorhanden sein.

  1. Es sollten keine offensichtlich freiliegenden Vertiefungen auf der Oberfläche der Schachtelverpackung vorhanden sein.
  2. Wenn freiliegende Vertiefungen auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel aus 50 cm Entfernung nicht visuell offensichtlich sind und sich beim Berühren nicht uneben anfühlen, sind sie akzeptabel.
  3. Wenn freiliegende Vertiefungen auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel aus 50 cm Entfernung visuell offensichtlich sind und sich beim Berühren uneben anfühlen, sind sie nicht akzeptabel.

Weiße Flecken:

Es sollten keine offensichtlich weißen (grauen) Flecken auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel vorhanden sein.

  1. Es sollten keine offensichtlich weißen (grauen) Flecken auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel vorhanden sein.
  2. Für weiße Flecken mit einem Durchmesser ≤1mm sollten in einem Bereich von 10 cm² nicht mehr als 3 Flecken vorhanden sein, und der Abstand zwischen den Flecken und der 10-cm-Markierung sollte beobachtet werden.
  3. Für weiße Flecken mit einem Durchmesser ≤2mm sollten in einem Bereich von 10 cm² nicht mehr als 2 Flecken vorhanden sein, und der Abstand zwischen den Flecken und der 10-cm-Markierung sollte beobachtet werden.
  4. Für weiße Flecken mit einem Durchmesser ≤3mm sollte in einem Bereich von 10 cm² nicht mehr als 1 Fleck vorhanden sein, und der Abstand zwischen den Flecken und der 10-cm-Markierung sollte beobachtet werden.
  5. Weiße Flecken mit einem Durchmesser >3mm sind nicht akzeptabel.
2.2 Anforderungen an die Oberflächenbehandlung

Inhalt:

Die Übereinstimmung mit dem genehmigten Musterprodukt ist erforderlich, und Abweichungen sind nicht zulässig.

Fehlende Zeichen, gebrochene Zeichen:

A-Oberfläche: Nicht zulässig.

B- und C-Oberflächen: Fehlende Zeichen oder gebrochene Zeichen sollten nicht mehr als ein Drittel des gesamten Zeichens ausmachen, und die Striche der Schrift sollten korrekt erkennbar sein.

Schlechte Farbgebung:

A-Oberfläche Hauptbereiche: Nicht zulässig.

B-Oberfläche Sekundärbereiche: Farbgebungsprobleme sollten aus einer Entfernung von 30 cm nicht visuell offensichtlich sein und gelten als akzeptabel.

Heißprägung, Prägung, Tiefprägung:

Kein Abblättern (Gold/Silber), Schmutz, Klebespuren oder Papierplatzen dürfen vorhanden sein.

Wenn Registrierungsmarkierungen nicht erforderlich sind, ist eine Abweichung von bis zu 1,5 mm zulässig.

Wenn Registrierungsmarkierungen erforderlich sind, ist eine Abweichung von bis zu 0,5 mm zulässig.

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Silberprägelogo-Effekt

Luminanz:

Glänzender UV-Lack (wasserbasiert und ölbasiert): Größer als 60°.

Normaler UV-Lack: Größer als 60°.

Halbmatter UV-Lack: Zwischen 45° und 55°.

Matter UV-Lack: Zwischen 15° und 25°.

Spezial-UV-Lack und Überglanz-UV-Lack: Größer als 70°.

Überglanz-UV-Lack:

Transparentes Klebepapier wird auf die Oberfläche des UV-bedruckten Materials aufgebracht und in einem 45°-Winkel abgezogen, ohne dass es zu UV-Ablösungen kommt.

Siebdruck:

Siebdruck-UV, lokales UV, mit einer Fehlausrichtung von weniger als 0,5 mm.

Farbdifferenz:

Die Farbe der Verpackungsschachtel sollte den Designanforderungen entsprechen oder den Farbmusterbereich nicht überschreiten.

  1. Unter 40W Tageslicht oder natürlichem Licht, mit einer Sehschärfe von über 1,0 mit bloßem Auge, beobachten Sie die Verpackungsschachtel aus einem 45°-Winkel in einer Entfernung von 50 cm. Es sollte keinen signifikanten Unterschied geben.
  2. Das Kundenlogo oder die proprietäre Farbe oder die ikonische Farbe muss den Designanforderungen entsprechen.
  3. Die Farbe oder das Muster des Produkts sollte den Designanforderungen entsprechen.
  4. Abweichungen von den Designanforderungen oder übermäßig große Farbunterschiede sind nicht akzeptabel.
  5. Die Farbdifferenz zum Referenzmuster: Der Dichtewert für Sonderfarben darf ±5% betragen. Der Dichtewert für Vierfarbendruck darf ±3% betragen.

Druckunschärfe:

Die Muster und Texte auf der Verpackungsschachtel sollten nicht verschwommen sein.

  1. Die Muster und Texte auf der Produktverpackung sind klar.
  2. Muster und Texte auf der Verpackungsschachtel sind leicht verschwommen, aber aus 40 cm Entfernung klar erkennbar.
  3. Muster und Texte auf der Verpackungsschachtel sind verschwommen und aus 40 cm Entfernung nicht klar erkennbar.

Fehlausrichtung:

Die Muster und farbigen Texte auf der Verpackungsschachtel sollten keine offensichtliche Fehlausrichtung aufweisen.

  1. Die Muster und farbigen Texte auf der Verpackungsschachtel sollten keine offensichtliche Fehlausrichtung aufweisen.
  2. Fehlausrichtung bei Mustern oder Farben, die zu Geisterbildern führt, sollte eine Abweichung von nicht mehr als 0,5 mm aufweisen, und die Muster sollten bei Betrachtung aus 30 cm Entfernung nicht verschwommen sein.
  3. Fehlausrichtung bei Mustern oder Farben, die zu Geisterbildern führt, sollte eine Abweichung von mehr als 0,5 mm aufweisen, und die Muster werden bei Betrachtung aus 30 cm Entfernung verschwommen erscheinen.
  4. Fehlausrichtung bei farbigen Texten, die zu Geisterbildern führt, sollte eine Abweichung von nicht mehr als 0,3 mm aufweisen, und die Texte sollten bei Betrachtung aus 30 cm Entfernung nicht verschwommen sein.
  5. Fehlausrichtung bei farbigen Texten, die zu Geisterbildern führt, sollte eine Abweichung von mehr als 0,3 mm aufweisen, und die Texte werden bei Betrachtung aus 30 cm Entfernung verschwommen erscheinen.
  6. Bei Kundenlogos oder proprietären Farben sollte keine Fehlausrichtung vorliegen.
2.3 Hygieneanforderungen

Die Oberfläche der Verpackungsschachtel sollte frei von nicht entfernbarem Schmutz oder anderen Verunreinigungen sein.

  1. Die Oberfläche der Verpackungsschachtel sollte frei von nicht entfernbarem Schmutz oder anderen Verunreinigungen sein.
  2. Wenn die Fläche von nicht entfernbarem Schmutz auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel größer oder gleich 5 m² ist, ist dies nicht akzeptabel.
  3. Rückstände von nicht identifizierbarem Schmutz, Flüssigkeiten, Blut usw. auf der Oberfläche der Verpackungsschachtel mit Magnetband sind nicht akzeptabel.
  4. Wenn die Fläche von entfernbaren Schmutzrückständen auf der Oberfläche zwischen 5 m² und 10 m² oder zwischen 10 m² und 20 m² liegt, ist dies akzeptabel.
3. Anforderungen an die strukturelle Qualität
3.1 Material

Das Material sollte den Kundenanforderungen und genehmigten Mustern entsprechen.

3.2 Maßanforderungen

Falzgröße: Befolgen Sie die in der Steuerungzeichnung angegebenen Maße (Falzgröße).

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Montagegröße: Entsprechen Sie den Anforderungen der technischen Zeichnung und führen Sie Produkttestmontagen durch.

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3.3 Kerbgröße, Fenstergröße und plane Öffnung

Maßabweichung ≥ 3mm.

3.4 Klebeüberlappung und Zungenbreite

Klebeüberlappung und Zungenbreite sollten 15-30mm betragen, mit einer Abweichung von nicht mehr als 5mm.

3.5 Schachtelgröße muss Designanforderungen erfüllen
  1. Die Schachtelgröße entspricht den Designanforderungen.
  2. Die Schachtelgröße entspricht nicht den Designanforderungen:
  • Größer, kann verpackt werden, aber kann die Gesamtverpackung nicht erfüllen.
  • Größer, kann verpackt werden und kann die Gesamtverpackung erfüllen.
  • Kleiner, kann nicht verpackt werden.
  • Kleiner, kann verpackt werden, passt aber eng und die Schachtel ist nicht beschädigt.
  • Kleiner, kann verpackt werden, passt aber eng und die Schachtel ist beschädigt.
  1. Die Abmessungen der Schachtelöffnung und der Verriegelungsposition müssen den Design- und Festigkeitsanforderungen entsprechen.
  • Die Abmessungen der Schachtelöffnung und der Verriegelungsposition entsprechen nicht den Design- und Festigkeitsanforderungen.
  • Die Verriegelungsposition an der Öffnung ist kleiner, kann aber die Verpackungsgröße erfüllen.
  • Die Verriegelungsposition an der Öffnung ist kleiner und kann die Verpackungsgröße nicht erfüllen.
3.6 Schichtung

Nachdem die Schachtel laminiert wurde, muss die bedruckte Oberfläche fest mit dem Wellpapier verbunden sein, und es darf keine Trennung auftreten.

  1. Nach der Laminierung ist die bedruckte Oberfläche fest mit der Welloberfläche verbunden, ohne jegliche Trennung.
  2. Die maximale Fläche der Schichtung nach der Laminierung sollte 10 cm² nicht überschreiten.
3.7 Falsche Wellenrichtung

Die Wellenrichtung der Schachtel muss den Designanforderungen entsprechen.

  1. Die Wellenrichtung der Schachtel entspricht nicht den Designanforderungen.
  2. Die Wellenrichtung der Schachtel entspricht den Designanforderungen, ist aber parallel zur Maserung des Oberflächenpapiers.
3.8 Falsche Öffnung

Die Öffnungsrichtung der Schachtel muss den Designanforderungen entsprechen.

  1. Die Öffnungsrichtung entspricht der Zeichnung.
  2. Die Öffnungsrichtung entspricht nicht der Zeichnung, kann aber mit Zustimmung des Kunden verwendet werden.
3.9 Entklebung

Nachdem die Schachteln geklebt wurden, sollte keine Entklebung auftreten.

  1. Die Schachtel ist fest geklebt und es tritt keine Entklebung bei normaler Verpackung auf.
  2. Während des Falltests ist die geklebte Naht fest und löst sich nicht.
3.10 Wellung Vertiefung

Entlüftung ist zulässig, wenn der Rand nicht größer als 2 mm ist.

3.11 Stanzen

Stanzform:Konsistent mit dem Standardmuster.

Wellen:Die Richtung der Wellenstruktur sollte nicht falsch sein (siehe Angabe in der Zeichnung).

Geblasene Ecke und geblasene Linie:Kantenbereich S≤1mm2, der Schachtelkörper ist nicht akzeptabel.

Grat:Die Länge der Grate sollte weniger als 30 mm betragen, als ein Erscheinungsmangel betrachtet werden, und höchstens 3 solche Mängel sind akzeptabel. Farbverwaschene Grate sind nicht akzeptabel.

Geblasene Farbe:Nicht sichtbar aus 30 cm Entfernung vom Prüfobjekt.

Stanz-Fehlausrichtung:Fehlausrichtungsabstand nicht größer als 1 mm und nicht sichtbar.

Ritzen:Das Messer sollte durchschneiden, die Linie sollte fest sein, und nach dem Falten sollte sie eine gerade Linie bilden.

Formen:Nach dem Formen der Schachtel die Schachtelzunge 5 Mal einführen, und Bruch S≤2mm2.

3.12 Klebespuren

A-Qualitätsoberfläche:Nicht zulässig.

B-Qualitätsoberfläche:S≤0,5mm2, D≥100mm, N≤2 akzeptabel.

C-Qualitätsoberfläche:S≤0,7mm2, D≥100mm, N≤3 akzeptabel.

3.13 Falten, geplatzte Ecken und Brüche

Nach dem Formen der Schachtel sind keine sichtbaren Winkel zulässig. Andere Winkel L≤10mm.

3.14 Falzlinien und Falten

A-Qualitätsoberfläche:L≤2mm, N≤1 akzeptabel.

B-Qualitätsoberfläche:L≤5mm, D≥100mm, N≤2 akzeptabel.

C-Qualitätsoberfläche:L≤10mm, D≥100mm, N≤2 akzeptabel.

3.15 Klebeanforderungen

Klebekraft:Beim Aufreißen des geklebten Teils, wenn die Fläche des gerissenen Papiers mehr als 70% der gesamten geklebten Fläche ausmacht, ist dies akzeptabel.

Überlaufende oder fehlende Klebelinien:L≤2mm und sollte die Integrität der Schachtel nicht beeinträchtigen. Klebeüberlauf: Nicht zulässig.

Kleberückstände:Nicht zulässig.

Bodenverschluss:Freiliegende Fläche mit S≤4mm2 oder Beschädigung durch Schließen des Bodens mit L≤1mm ist akzeptabel. Wenn sich der Boden nach dem Schließen automatisch öffnet, wird er abgelehnt.

4. Anforderungen an die funktionale Qualität

Alkoholltest:Kein freiliegendes Material/Farbveränderung zulässig.

Barcode-Scan:Sollte ordnungsgemäß gescannt werden.

Biegefestigkeit:Keine Risse oder Beschädigungen zulässig.

Feuchtigkeitsbeständigkeit:Für Oberflächen, die eine feuchtigkeitsbeständige Beschichtung erfordern, muss diese gleichmäßig aufgetragen werden, und es dürfen keine nassen Stellen nach dem Besprühen mit Wasser auftreten.

5. Referenz für die Abnahmemethode
5.1 Sichtprüfung:

Die Prüfung von Aussehen, Form und Material erfolgt hauptsächlich durch visuelle Beobachtung. Die Untersuchung sollte bei natürlichem Licht oder 40W Glühlampenlicht durchgeführt werden, wobei das Produkt etwa 30-40 cm entfernt platziert wird. Beobachten Sie mit normaler Sehkraft die Produktoberfläche für 3-5 Sekunden auf Mängel (ausgenommen Textüberprüfung im Druck).

5.2 Alkohohltest:

Bereiten Sie ein 500g Gewicht vor, das mit 2-4 Lagen weißem Tuch bedeckt ist. Befeuchten Sie das weiße Baumwolltuch mit 95%igem Ethanol, stellen Sie sicher, dass es nicht tropft. Platzieren Sie das Gewicht senkrecht zur bedruckten Oberfläche und bewegen Sie es an derselben Stelle hin und her, über eine Distanz von etwa 30 mm, für insgesamt 50 Hübe. Das Produkt darf keine Anzeichen von freiliegendem Substrat oder Verfärbung aufweisen.

5.3 Barcode-Scan:

Verwenden Sie einen Barcode-Scanner zur Inspektion und stellen Sie sicher, dass die Computerlesung mit den Barcode-Daten übereinstimmt.

5.4 Biegefestigkeit:

Falten Sie die Produktverpackung 5 Mal entlang der Falzlinie um 180 Grad hin und her, und es sollten keine Risse oder Beschädigungen auftreten.

5.5 Dickenprüfung:
  1. Verwenden Sie einen Messschieber zur Messung der Dicke, nehmen Sie drei Messungen von verschiedenen Positionen und berechnen Sie den Durchschnitt.
  2. Verwenden Sie einen Berstfestigkeitsprüfer zur Messung der Berstfestigkeit. Nehmen Sie 2 Proben von der Vorder- und Rückseite jeder Kartonschachtel und kleben Sie sie mit Klebefilm zur Prüfung. Berechnen Sie den arithmetischen Mittelwert der gemessenen Werte als Berstfestigkeitswert, mit drei signifikanten Stellen. Bitte beachten Sie, dass Luftfeuchtigkeit, Fehler der Prüfmaschine und Betriebsmethoden die Testergebnisse beeinflussen können, daher sind die Werte nur als Referenz gedacht.
5.6 Quantitative Prüfung:
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Für dreilagige Kartons:Zum Beispiel bedeutet "250g E-Welle C-Papier", dass das Oberflächenpapier ein Gewicht von 250g/m² hat und aus E-Wellen-Wellpapier besteht. Das C-Papier repräsentiert das Innenpapier C-Papier.

Für fünflagige Kartons:Zum Beispiel bedeutet "300g doppelte B-Welle B-Papier", dass das Oberflächenpapier ein Gewicht von 300g/m² hat und es zwei Lagen B-Wellen-Wellpapier gibt. Das B-Papier repräsentiert das Innenpapier B-Papier. Das Gewicht von B-Wellen- und E-Wellenpapier pro Quadratmeter (entfaltete Fläche) beträgt 115g. Das Gewicht von B-Papier als Innenpapier beträgt 126g/m² und das von C-Papier als Innenpapier 115g/m².

5.7 Feuchtigkeitsgehaltsprüfung:

Nehmen Sie etwa 50g Proben aus verschiedenen Teilen der Kartonschachtel (genau bis auf 0,001g), zerreißen Sie sie in kleine Stücke und legen Sie sie in eine Wägeflasche oder Aluminiumschale mit bekanntem Gewicht. Trocknen Sie sie in einem Ofen bei 100-105°C, bis ein konstantes Gewicht erreicht ist. Berechnen Sie den Feuchtigkeitsgehalt mit der Formel: X = (m1 - m2) / m1 * 100%. Wobei X den Feuchtigkeitsgehalt darstellt, m1 das Anfangsgewicht vor dem Trocknen und m2 das Gewicht nach dem Trocknen ist. Verwenden Sie 4 Punkte aus verschiedenen Teilen jeder Kartonschachtel, nehmen Sie 5 Kartonschachteln und berechnen Sie den Durchschnittswert für eine schnelle Feuchtigkeitsgehaltsbestimmung. Der Feuchtigkeitsgehalt sollte ≤8% betragen.

6. Verpackung/Logistik/Lagerung

Die Kartonschachteln sollten mit Produktname, Kapazität, Herstellername, Produktionsdatum, Menge, Prüfercode und anderen relevanten Informationen gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen die Verpackungskartons sauber und unbeschädigt sein und mit Plastikschutzbeuteln ausgekleidet sein. Die Schachteln sollten mit Klebeband in einem "工"-förmigen Muster (chinesisches Schriftzeichen) versiegelt werden. Vor dem Verlassen des Werks müssen die Produkte von einem Inspektionsbericht begleitet werden.

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